Landeshauptstadt Dresden
Die Oberbürgermeisterin
Vorlage Nr.: V0360/15
Datum: 25. März 2015
Vorlage
Beratungsfolge
Dienstberatung der Oberbürgermeisterin
Ältestenrat
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bau
Ortsbeirat Plauen
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bau
nicht öffentlich
nicht öffentlich
nicht öffentlich
öffentlich
öffentlich
zur Information
beratend
1. Lesung
beratend
beschließend
Zuständig: GB Stadtentwicklung
Gegenstand:
Bebauungsplan Nr. 190, Dresden-Altstadt II Nr. 9, Verlängerung Bayrische Straße
hier:
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bau beschließt, den Aufstellungsbeschluss zum
Bebauungsplan Nr. 190, Dresden-Altstadt II Nr. 9, Verlängerung Bayrische Straße, aufzuheben.
...
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bereits gefasste Beschlüsse:
-
3205-77-1998 vom 2. Juli 1998
V 2015-47-2002 vom 5. September 2002
aufzuhebende Beschlüsse:
-
3205-77-1998 vom 2. Juli 1998
V 2015-47-2002 vom 5. September 2002
Finanzielle Auswirkungen/Deckungsnachweis:
Investiv:
Teilfinanzhaushalt/-rechnung:
Projekt/PSP –Element:
Kostenart:
Investitionszeitraum/-jahr:
Einmalige Einzahlungen/Jahr:
Einmalige Auszahlungen/Jahr:
Laufende Einzahlungen/jährlich:
Laufende Auszahlungen/jährlich:
Folgekosten gem. § 12 SächsKomHVO Doppik
(einschließlich Abschreibungen):
Konsumtiv:
Teilergebnishaushalt/-rechnung:
Produkt:
Kostenart:
Einmaliger Ertrag/Jahr:
Einmaliger Aufwand/Jahr:
Laufender Ertrag/jährlich:
Laufender Aufwand/jährlich:
Außerordentlicher Ertrag/Jahr:
Außerordentlicher Aufwand/Jahr:
Deckungsnachweis:
PSP-Element:
Kostenart:
Werte der Anlagenbuchhaltung:
Buchwert:
Verkehrswert:
Bemerkungen:
Begründung:
Planungsrechtliche Situation
Der Stadtrat hatte in seiner Sitzung am 2. Juli 1998 mit Beschluss-Nr. 3205-77-1998 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 190, Dresden-Altstadt II Nr. 9, Verlängerung Bayrische
Straße, beschlossen. Der Geltungsbereich endete vorerst im Einmündungsbereich der Bergstraße in die Bayrische Straße, da sich nach Südosten der Bebauungsplan Nr. 82, DresdenAltstadt II Nr. 3, Zentrumsbereich am Hauptbahnhof, Südseite Teil I/West anschloss (Aufstel...
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lungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung von 1991). Um den Ausbau der Verkehrsanlage „Bayrische Straße“ in einem Planverfahren gebündelt voranzubringen, wurde
mit Beschluss des Stadtrates zum Verkehrsvorhaben „Bayrische Straße“ vom 5. September
2002 (Beschluss-Nr. V 2015-47-2002) der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 190 im
Zuge der Bayrischen Straße bis zur Einmündung in den Friedrich-List-Platz erweitert.
Ziel des Bebauungsplanes war es, mit der Verlängerung der Bayrischen Straße nach Westen und deren Anbindung an die Budapester Straße das zu diesem Zeitpunkt existierende
Verkehrskonzept umzusetzen und das Dresdener Hauptverkehrsstraßennetz durch die
Schaffung eines Verbindungselementes zu ergänzen.
Nach einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
vom 28. Februar bis einschließlich 30. März 2005 ruhte das Verfahren. Der ursprünglich geplante vierstreifige Ausbau der Bayrischen Straße bis zur Budapester Straße wurde aufgrund
fehlender Realisierungschancen nicht weiter verfolgt.
Der Verkehrsentwicklungsplan 2025plus (VEP 2025plus) führt im Teil C, Mobilitätsstrategie
2025plus, Pkt. 5.7 folgenden Untersuchungsauftrag, der den Bereich der Bayrischen Straße
einschließt, aus:
„Durchbindung Fröbelstraße und Durchführung bis Bayrische Straße
Die Durchbindung der Fröbelstraße als zweistreifige Stadtstraße über die Freiberger Straße
bis zur Rosenstraße insbesondere für den Lkw-Verkehr wurde bisher noch nicht verkehrlich
bewertet. Gemeinsam mit dieser Bewertung muss untersucht werden, wie sich die weitere
Durchbindung bis zur Bayrischen Straße“ (mit einem etwa 500 m langen Brückenbauwerk)
„mit einer Verknüpfung der Zwickauer Straße (eine direkte Anbindung an die Budapester
Straße ist baulich ausgeschlossen, zudem sollen eventuelle bauliche Entwicklungen nicht
behindert werden) und in Verbindung mit einer eventuellen 3. Marienbrücke als äußerer
Stadtring auswirkt. Dabei sind bauliche Realisierungsoptionen (Trassenführung, Höhen,
Bauwerke, Baurecht), städtebauliche Aufwertungspotenziale sowie verkehrliche Entlastungen im 26er Ring allgemein, aber auch in der Wilsdruffer Vorstadt, Friedrichstadt und an der
Marienbrücke/Könneritzstraße zu betrachten. Zudem sind bei der Planung eine geringe
Trennwirkung der Straßenverbindung im Bereich des Grünzugs Weißeritz (mit Geh- und
Radwegverbindung) sowie mögliche Konflikte aus bestehenden Bebauungs- und Entwicklungsplanungen zu berücksichtigen bzw. abzuwägen. Aufbauend auf den Ergebnissen ist die
Notwendigkeit zur Flächenvorhaltung hinsichtlich von Kosten und Nutzen nochmals zu prüfen und ggf. im Zuge der Evaluierung anzupassen.“
In Abbildung 22 des VEP 2025plus ist benannte Flächenfreihaltung (Nr. 27) als Langfristoption dargestellt. Dabei handelt es sich um Maßnahmen, welche im Zeitraum nach 2025
einer erneuten verkehrlichen Bewertung unterzogen werden sollen. Ein vierspuriger Ausbau
der Bayrischen Straße ist im VEP2025plus nicht mehr vorgesehen.
Es ist lediglich darauf hinzuweisen, dass, wenn sich unter dem oben genannten langfristigen
Horizont eine verkehrliche Sinnfälligkeit für eine Durchbindung ergäbe, eine Flächeninanspruchnahme nordwestlich der Hohen Straße (im Bereich Hohe Straße/Wielandstraße/
Budapester Straße/Bahngelände) zu erwarten ist. Ihr Umfang wäre erst dann mit einer neuen Planung zu hinterlegen und durch ein geeignetes Planverfahren zu sichern.
Aus städtebaulicher Sicht besteht ebenfalls kein Planungserfordernis, da die im Geltungsbereich gelegenen Bauflächen in den Quartieren Bayrische Straße/Bernhardstraße/Bergstraße
und Bayrische Straße/Kaitzer Straße/Wielandstraße/Hohe Straße nach den Bestimmungen
des § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten
Ortsteile) baulich entwickelt werden können.
Daher wird der Aufstellungsbeschluss aufgehoben.
...
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Übersichtsplan
Herausgeber:
Stand:
Kartengrundlage:
Stadtplanungsamt
Januar 2015
Städtisches Vermessungsamt
...
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Anlagenverzeichnis:
Anlage 1
Geltungsbereich
Anlage 2.1
Übersichtsplan zum räumlichen Geltungsbereich
Stand: Aufstellungsbeschluss
Anlage 2.2
Übersichtsplan zum räumlichen Geltungsbereich
Stand: Beschluss zur Erweiterung des Geltungsbereiches
Anlage 3
Übersichtsplan zum räumlichen Geltungsbereich, M 1 : 1000
Stand: Aufhebung
Der Beschlussvorlage ist eine Verkleinerung beigefügt.
Der Plan im M 1 : 1000 mit den Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches
liegt während der Sitzung der Ausschüsse aus.
Anlage 4
Helma Orosz
Verkehrsentwicklungsplan Dresden 2025plus
Abbildung 22
Bebauungsplan Nr. 190
Dresden-Altstadt II Nr. 9
Verlängerung Bayrische Straße
(Aufhebungsbeschluss)
Anlage 1 zur Vorlage –öffentlichGeltungsbereich
____________________________________________________________________________
Fassung vom: 27. Januar 2015
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 190, Dresden-Altstadt II Nr.9, Verlängerung Bayrische Straße, war begrenzt durch:
- das Gelände der Deutschen Bahn AG und den Dresdner Hauptbahnhofes im Nordosten,
- die Einmündung der Bayrischen Straße in den Friedrich-List-Platz im Südosten,
- die nordöstliche Gebäudekante der Bayrischen Straße 14 bis 18 (City-Center), die Südseite
des östlichsten Abschnittes der Bernhardstraße, die Westseite des nördlichsten Abschnittes
der Bergstraße, die nordöstliche Gebäudekante der Bergstraße 2 („Holzmann“), die Südseite
des nördlichsten Abschnittes der Kaitzer Straße, die Südwestseite der Wielandstraße, die
nordöstliche Gebäudekante der Hohen Straße 6 (Leibniz-Institut) in Verlängerung bis zur Budapester Straße im Südwesten und
- die nordwestliche Fahrbahnbegrenzung der stadtwärtigen Fahrspur der Budapester Straße
im Nordwesten.
Der Geltungsbereich umfasste
die Flurstücke 367 l, 372/1, 372/2, 372/3, 372/4, 372 q, 373 b, 383 b, 383 c, 383 d, 383 i, 383 k,
383 m, 383/1, 383/2, 383/3, 393/6, 393/7, 395 b, 395 c, 395 f, 395/15, 395/16, 395/20, 1031,
1032/1, 1032/2 und 1077/1 und Teile der Flurstücke 364 m, 365/6, 365/7, 372 b, 372 h, 372 i,
396/1, 1030/1, 1033/1 und 1078/3 der Gemarkung Altstadt II.
Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches sind im nachfolgenden Übersichtsplan
(Anlage 3) zeichnerisch dargestellt.
Maßgebend ist die zeichnerische Darstellung im Maßstab 1 : 1 000. Der Beschlussvorlage ist
eine Verkleinerung des maßgebenden Planes beigefügt.
Der Plan im Maßstab 1 : 1 000 mit den Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches liegt während der Sitzungen der Ausschüsse aus.
Bebauungsplan Nr. 190
Altstadt II Nr. 9
Verlängerung Bayrische Straße
o
Lageplan
nn
Grenze des räumlichen Geltungsbereichs
bbb
Maßstab 1 : 1000
nnn
Anlage 2.1 -öffentlichn
Anlage 2.2 -öffentlich-
Anlage 3
-öffentlich-
Anlage 4
-öffentlich-
LANDESHAUPTSTADT DRESDEN
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
des Stadtrates Dresden
Sitzung des Stadtrates am: 02. Juli 1998
Beschluß Nr.:
3205-77-1998
Bebauungsplan Nr.
190, Dresden-Altstadt
II Nr. 9, Verlängerung
Bayrische Straße
hier: 1. AufStellungsbeschluß Bebauungsplan
2. Grenzen des Bebauungsplanes
1.
Der Stadtrat beschließt nach § 2 Abs. 1 BauGB für das Gebiet
Dresden-Altstadt II Nr. 9, Verlängerung Bayrische Straße,
einen Bebauungsplan
nung
aufzustellen. Dieser trägt die Bezeich
Bebauungsplan Nr. 190, Dresden-Altstadt II Nr. 9, Ver
längerung Bayrische Straße.
2.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfaßt die in den
Anlagen 1 und (Anlage 3 der Vorlage) bezeichneten Flurstücke
und Flurstücksteile.
Anlage 1
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 190 Dresden-Alt
stadt II Nr. 9, Verlängerung Bayrische Straße wird im we
sentlichen begrenzt:
-
im Norden vom Gelände der Deutschen Bahn AG und dem
Dresdener Hauptbahnhof,
im Süden von der Wielandstraße,
-
im Westen von der Budapester Straße und
im Osten von der Kaitzer Straße.
Das
Bebauungsplangebiet umfaßt
Flurstücke
stadt
und
im einzelnen
die folgenden
Flurstücksteile der Gemarkung Dresden-Alt
II:
383/1, 383/2, 383/3, 383 b, 383 c, 383 d, 383 i, 383 k,
383 m, 393/3, 395 b, 395 c, 395 f, 395/15, 395/16, 395/20,
396/1, 1032, 1033/1, 1077/1, 2963/2.
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist im folgenden
Übersichtsplan (Anlage
2 der
Vorlage) zeichnerisch
darge
stellt.
Maßgebend
1
:
1
ist
die
zeichnerische Darstellung im Maßstab
000.
Ergebnis: angenommen mit 52 : 0 Stimmen
gez.
Dr.
Wagner
Oberbürgermeister
ausgefertigt:
Schriftführerin