LANDESHAUPTSTADT DRESDEN
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Stadtrat (SR/060/2013)
Sitzung am:
26.09.2013
Beschluss zu:
V2413/13
Gegenstand:
Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 357, Dresden-Neustadt Nr. 33, Leipziger Vorstadt
hier:
Satzungsbeschluss zur zweiten Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre im
Bebauungsplangebiet
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt nach § 17 Abs. 2 BauGB, die Geltungsdauer der für ein Teilgebiet des
Bebauungsplanes Nr. 357, Dresden-Neustadt Nr. 33, als Satzung erlassenen Veränderungssperre mit Auslaufen der Einjahresfrist um ein weiteres Jahr zu verlängern.
Satzung der Landeshauptstadt Dresden
über die 2. Verlängerung der Geltungsdauer der
Veränderungssperre im Gebiet des
Bebauungsplanes Nr. 357
Dresden-Neustadt Nr. 33, Leipziger Vorstadt
Vom 26. September 2013
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden hat aufgrund der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004 (Bundesgesetzblatt I, Seite 2414), zuletzt geändert am 22. Juli 2011 (Bundesgesetzblatt I, Seite 1509) und des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) vom 18. März 2003 (Sächsisches Gesetzund Verordnungsblatt, Seite 55, ber. Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt 2003, Seite
159), zuletzt geändert am 28. März 2013 (Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt, Seiten 158, 159), in seiner Sitzung am 26. September 2013 folgende Satzung über die 2. Verlängerung der Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 357, DresdenNeustadt Nr. 33, LeipzigerVorstadt, beschlossen:
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-2§1
Verlängerung der Geltungsdauer
− Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bau hat am 3. Februar 2010 beschlossen, für das
Gebiet der Leipziger Vorstadt und des Neustädter Hafens einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 357, Dresden-Neustadt Nr. 33, Leipziger Vorstadt aufzustellen. Zur Sicherung der Planung wurde am 19. Januar 2012 durch den Stadtrat die Satzung
über eine Veränderungssperre beschlossen, welche am 1. März 2012 in Kraft getreten ist.
− Gemäß dem Beschluss des Stadtrates vom 28. Februar 2013 wurde die Veränderungssperre nochmals um 1 Jahr verlängert, welche am 21. März 2013 in Kraft getreten ist. Die erste
Verlängerung endet mit Ablauf des 20. März 2014.
− Die Geltungsdauer dieser Veränderungssperre wird um ein weiteres Jahr verlängert.
§2
In-Kraft-Treten
Die Satzung über die 2. Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre tritt mit ihrer
Bekanntmachung im Dresdner Amtsblatt in Kraft.
Ausfertigungsvermerk
Die Satzung über die 2. Verlängerung der Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes, bestehend aus dem Textteil und den zeichnerischen Darstellungen (Anlagen zur Satzung) wird hiermit ausgefertigt.
Dresden, 9. Oktober 2013
- Siegel Helma Orosz
Oberbürgermeisterin
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1. Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre im Gebiet
des Bebauungsplans Nr. 357, Dresden-Neustadt Nr. 33, Leipziger Vorstadt
Anlage 2 zur Satzung Übersichtsplan
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